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im Allgemeinen und Besonderen

  • 1 в общем и в частности

    Русско-немецкий словарь словосочетаний с предлогами и глаголами > в общем и в частности

  • 2 в общем и в частности

    Универсальный русско-немецкий словарь > в общем и в частности

  • 3 que

    que (altind. ca, griech. τέ), dem folgenden Worte angehängt, dient zur Anreihung an das Vorhergehende und daher häufig zur Erweiterung u. Vermehrung des vorausgehenden Begriffes, und, teque hortor, Cic.: ex quibusque rebus, Cic.: deque his rebus, Cic.: adque regem, Nep.: in foroque, Nep.: in reque, Cic.: nach mehreren Wörtern, Tibull. u. Verg.: bei Dichtern zuw. dem Worte vorstehend, dem es sonst angehängt wird, od. doch nicht in der gewöhnlichen Ordnung, pacis mediusque belli = pacis bellique, Hor.: ut cantus referatque ludos, Hor.: terrā dum sequiturque mari = = terra marique sequitur, Tibull. – bes. beachte man que... que, sowohl... als auch, teils... teils (in Prosa nur in einem doppelten Relativsatze u. außerdem in der Verbindung zweier Wörter, von denen das eine ein Pronomen ist, s. Kritz Sall. Iug. 10, 2. Dietsch Sall. Iug. 49, 2. M. Müller u. Weißenb. Liv. 1, 55, 6. Fabri Liv. 22, 26, 5), quique Romae quique in exercitu erar Liv.: seque remque publicam, Sall.: liminaque laurusque, Verg.: statt des zweiten que ein ac od. atque, zB. posuitque domos ac horrea fecit, Verg. georg. 1, 182 (vgl. 3, 434; Aen. 8, 486): satisque ac super, Ov. met. 4, 429: seque ac liberos suos, Tac. hist. 3, 63 (vgl. ann. 4, 34): so auch que... et od. et... que, sowohl... als auch, accipioque et volo, Ter.: hastaque et gladius, Liv.: seque et oppidum, Sall.: et singulis universisque, Liv.: auch que... que... que, Ter.: sogar viermal, Verg. – Da nun das, was angereiht wird, in bezug auf das Vorausgehende verschiedener Art sein kann, so wird auch que im Deutschen verschieden ausgedrückt. Es bezeichnet daher namentlich a) etwas Allgemeines, beim Übergang vom Besonderen zum Allgemeinen, und überhaupt, largitiones temeritatisque invitamenta, Liv.: eloquentiam studiaque liberalia exercuit, Suet. – b) etwas Erklärendes, und zwar, Caes., Sall. u.a.; vgl. Fabri Liv. 21, 48, 4. – c) etw. aus dem Vorheigehenden zu Schließendes, und demnach, und somit, Cic. u.a. – d) etw. Entgegengesetztes, ein betontes und = und vielmehr, und dagegen, non nobis solum nati sumus, ortusque nostri partem patria vindicat, Cic.; vgl. Seyffert Cic. Lael. 26. Fabri Liv. 21, 6, 7. p. 24. – e) etw. Ähnliches, auch, ingleichen, inprimisque magna etc., Cic.: Trebatioque mandavi, Cic.: u. so, bes. bei Liv., oft zur Verbindung ganzer Sätze, s. Madvig Cic. de fin. 3, 73. Weißenb. Liv. 1, 20, 3. – f) etw. Verschiedenartiges, oder, uxores habent deni duodenique inter se communes, Caes. b. G. 5, 14, 4: aut praecipitare... subiectisque urere flammis, Verg. Aen. 2, 36 sq.: bes. hebt que das Wort, dem es angehängt wird, hervor, oder vielmehr, Iovi disque ago gratias, dem Jupiter od. vielmehr allen Göttern usw., Plaut. capt. 922. Vgl. die Auslgg. zu Liv. 3, 25, 4. – / que durch Akzent od. ictus lang, zB. Faunique Satyrique, Ov. met. 1, 193; ebenso Ov. met. 4, 10; 5, 484. Verg. Aen. 3, 91.

    lateinisch-deutsches > que

  • 4 que

    que (altind. ca, griech. τέ), dem folgenden Worte angehängt, dient zur Anreihung an das Vorhergehende und daher häufig zur Erweiterung u. Vermehrung des vorausgehenden Begriffes, und, teque hortor, Cic.: ex quibusque rebus, Cic.: deque his rebus, Cic.: adque regem, Nep.: in foroque, Nep.: in reque, Cic.: nach mehreren Wörtern, Tibull. u. Verg.: bei Dichtern zuw. dem Worte vorstehend, dem es sonst angehängt wird, od. doch nicht in der gewöhnlichen Ordnung, pacis mediusque belli = pacis bellique, Hor.: ut cantus referatque ludos, Hor.: terrā dum sequiturque mari = = terra marique sequitur, Tibull. – bes. beachte man que... que, sowohl... als auch, teils... teils (in Prosa nur in einem doppelten Relativsatze u. außerdem in der Verbindung zweier Wörter, von denen das eine ein Pronomen ist, s. Kritz Sall. Iug. 10, 2. Dietsch Sall. Iug. 49, 2. M. Müller u. Weißenb. Liv. 1, 55, 6. Fabri Liv. 22, 26, 5), quique Romae quique in exercitu erar Liv.: seque remque publicam, Sall.: liminaque laurusque, Verg.: statt des zweiten que ein ac od. atque, zB. posuitque domos ac horrea fecit, Verg. georg. 1, 182 (vgl. 3, 434; Aen. 8, 486): satisque ac super, Ov. met. 4, 429: seque ac liberos suos, Tac. hist. 3, 63 (vgl. ann. 4, 34): so auch que... et od. et... que, sowohl... als auch, accipioque et volo, Ter.: hastaque et gladius, Liv.: seque et oppi-
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    dum, Sall.: et singulis universisque, Liv.: auch que... que... que, Ter.: sogar viermal, Verg. – Da nun das, was angereiht wird, in bezug auf das Vorausgehende verschiedener Art sein kann, so wird auch que im Deutschen verschieden ausgedrückt. Es bezeichnet daher namentlich a) etwas Allgemeines, beim Übergang vom Besonderen zum Allgemeinen, und überhaupt, largitiones temeritatisque invitamenta, Liv.: eloquentiam studiaque liberalia exercuit, Suet. – b) etwas Erklärendes, und zwar, Caes., Sall. u.a.; vgl. Fabri Liv. 21, 48, 4. – c) etw. aus dem Vorheigehenden zu Schließendes, und demnach, und somit, Cic. u.a. – d) etw. Entgegengesetztes, ein betontes und = und vielmehr, und dagegen, non nobis solum nati sumus, ortusque nostri partem patria vindicat, Cic.; vgl. Seyffert Cic. Lael. 26. Fabri Liv. 21, 6, 7. p. 24. – e) etw. Ähnliches, auch, ingleichen, inprimisque magna etc., Cic.: Trebatioque mandavi, Cic.: u. so, bes. bei Liv., oft zur Verbindung ganzer Sätze, s. Madvig Cic. de fin. 3, 73. Weißenb. Liv. 1, 20, 3. – f) etw. Verschiedenartiges, oder, uxores habent deni duodenique inter se communes, Caes. b. G. 5, 14, 4: aut praecipitare... subiectisque urere flammis, Verg. Aen. 2, 36 sq.: bes. hebt que das Wort, dem es angehängt wird, hervor, oder vielmehr, Iovi disque ago gratias, dem Jupiter od. vielmehr allen Göttern usw., Plaut. capt. 922. Vgl. die Auslgg. zu Liv. 3, 25, 4. –
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    è que durch Akzent od. ictus lang, zB. Faunique Satyrique, Ov. met. 1, 193; ebenso Ov. met. 4, 10; 5, 484. Verg. Aen. 3, 91.

    Ausführliches Lateinisch-deutsches Handwörterbuch > que

  • 5 Muchos amigos en general y uno en especial

    Viele Freunde im allgemeinen, und einen im besonderen.

    Proverbios, refranes y dichos españoles con sus equivalencias en alemán > Muchos amigos en general y uno en especial

  • 6 Verdingungsunterlagen

    Bestandteile des Bauvertrages und damit auch Grundlage eines Angebots. Sie bestehen aus: 1. der Leistungsbeschreibung 2. Anschreiben 3. den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB entspr. VOB/B) 4. den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), die die AVB hinsichtlich spezieller Belange des Ausschreibenden ergänzen 5. evtl. zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB), mit objektspezifischen Ergänzungen zu den AVB 6. den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV entspr. VOB/C) 7. evtl. Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen (ZTV) in Ergänzung zu den ATV. Hinzu kommen je nach Objekt noch Zeichnungen, Gutachten, Berechnungen und sonstige sachdienliche Unterlagen. Zusammen mit den Angebotspreisen des Auftragnehmers und dem Auftragsschreiben des Auftraggebers bilden diese Verdingungsunterlagen den Bauvertrag.

    Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Verdingungsunterlagen

  • 7 übereinstimmungsnachweis

    der übereinstimmungsnachweis (§ 24 MBO) unterscheidet drei mögliche Verfahren (üH, üHP, üZ) je nach Sicherheitsrelevanz des Bauprodukts für die bauliche Anlage, für die es verwendet wird. Welches Verfahren als Nachweis der übereinstimmung mit den technischen Regeln nach § 20 Abs. 2 MBO, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen/Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall durchzuführen ist, wird in der Bauregelliste A oder in den besonderen Verwendbarkeitsnachweisen (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis/Zustimmung im Einzelfall) angegeben. Bei den Verfahren üHP und üZ sind beim übereinstimmungsnachweis staatlich anerkannte Prüf-, überwachungs- und Zertifizierungsstellen (sogenannte PüZ-Stellen) nach § 24 c Abs. 1 MBO zur Prüfung und Bewertung der Bauprodukte vertraglich einzuschalten. Die Bestätigung der übereinstimmung aufgrund des übereinstimmungszertifikates einer anerkannten Zertifizierungsstelle setzt eine Fremdüberwachung mit laufender Kontrolle der Produktherstellung durch eine überwachungsstelle voraus. Bei der übereinstimmungserklärung kann eine einmalige Erstprüfung des Bauproduktes durch eine dafür anerkannte Prüfstelle gefordert werden, während im einfachsten Fall der Hersteller allein die übereinstimmung seines Produktes mit den technischen Regeln erklären kann (üH-Verfahren). Zentrales Element aller drei übereinstimmungsnachweisverfahren ist die vom Hersteller durchzuführende werkseigene Produktionskontrolle zur überprüfung und Bewertung des Bauproduktes sowie zur Steuerung des Produktionsablaufs. Schon bisher galt diese ureigene Unternehmenstätigkeit als der entscheidende Bestandteil der bis etwa zum Jahre 1995 für "überwachungs- und prüfzeichenpflichtige Baustoffe und Bauteile" vorgeschriebenen Eigen- und Fremdüberwachung. Bauprodukt-Kennzeichnung; Abschluss des übereinstimmungsnachweises bildet die Kennzeichnung des Bauprodukts mit dem ü-Zeichen durch den Hersteller selbst gemäß den Vorgaben der übereinstimmungszeichen-Verordnung. Das übereinstimmungszeichen ist somit für alle am Bau Beteiligten augenfälliges Merkmal der nachgewiesenen Verwendungsfähigkeit des Bauprodukts; es darf nach § 24 MBO angepasst an die baupraktischen Gegebenheiten für Lieferung, Lagerhaltung und Verwendung der Bauprodukte, auf dem Bauprodukt selbst, auf einem Beipackzettel oder auf seiner Verpackung oder, wenn dies Schwierigkeiten bereitet - wie z. B. bei in größeren Mengen angeliefertem Betonzuschlag aus Sand und Kies -, auf dem Lieferschein oder einer Anlage zum Lieferschein angebracht werden. Die Zuordnung zum Bauprodukt auf der Baustelle muss in jedem Falle gegeben sein und belegt werden.

    Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > übereinstimmungsnachweis

  • 8 ECA

    Vereinigung aus 103 europäischen Klubs, die der höchsten Spielklasse eines UEFA-Mitgliedsverbands angehören, deren Zweck u.a. darin besteht, die Interessen des Klubfußballs in Europa im Besonderen und des Klubfußballs im Allgemeinen zu schützen und zu fördern, von der UEFA als das alleinige Organ, das die Interessen der europäischen Klubs vertritt, anerkannt zu werden, und als Arbeitgeber in Europa, unter anderem im Rahmen des sozialen Dialogs, die Interessen der Klubs zu vertreten, und gegebenenfalls als Sozialpartner zu agieren.
    Die Europäische Klubvereinigung leistet außerdem einen Beitrag zur gesunden Entwicklung der von der UEFA organisierten europäischen Klubwettberwerbe, indem sie sich am entsprechenden Entscheidungsfindungsprozess beteiligt, liefert Ideen betreffend den internationalen Spielkalender, leistet einen Beitrag zur guten Verwaltung des europäischen Fußballs, indem sie insbesondere in den zuständigen UEFA-Gremien mitwirkt, und fördert den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen der UEFA und den Klubs.
    Syn. ECA f Abk.
    An association of 103 top-division clubs of UEFA member associations whose objectives are, among others, to safeguard and promote the interests of European club football, in particular, and club football in general, to be recognised by UEFA as the sole body representing the interests of clubs at European level and to represent the interests of the clubs as employers in Europe, including in the social dialogue process, and to act as a social partner where appropriate.
    In addition, the European Club Association contributes to the healthy development of European club competitions organised by UEFA, by taking part in the relevant decision-making process, by providing input as regards the international match calendar, contributing to the good governance of Eurpean football, in particular by paricipating in the appropriate bodies established within UEFA, and fostering the exchange of information and expertise between UEFA and the clubs.
    Syn. ECA abbr.

    German-english football dictionary > ECA

  • 9 Europäische Klubvereinigung

    Vereinigung aus 103 europäischen Klubs, die der höchsten Spielklasse eines UEFA-Mitgliedsverbands angehören, deren Zweck u.a. darin besteht, die Interessen des Klubfußballs in Europa im Besonderen und des Klubfußballs im Allgemeinen zu schützen und zu fördern, von der UEFA als das alleinige Organ, das die Interessen der europäischen Klubs vertritt, anerkannt zu werden, und als Arbeitgeber in Europa, unter anderem im Rahmen des sozialen Dialogs, die Interessen der Klubs zu vertreten, und gegebenenfalls als Sozialpartner zu agieren.
    Die Europäische Klubvereinigung leistet außerdem einen Beitrag zur gesunden Entwicklung der von der UEFA organisierten europäischen Klubwettberwerbe, indem sie sich am entsprechenden Entscheidungsfindungsprozess beteiligt, liefert Ideen betreffend den internationalen Spielkalender, leistet einen Beitrag zur guten Verwaltung des europäischen Fußballs, indem sie insbesondere in den zuständigen UEFA-Gremien mitwirkt, und fördert den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen der UEFA und den Klubs.
    Syn. ECA f Abk.
    An association of 103 top-division clubs of UEFA member associations whose objectives are, among others, to safeguard and promote the interests of European club football, in particular, and club football in general, to be recognised by UEFA as the sole body representing the interests of clubs at European level and to represent the interests of the clubs as employers in Europe, including in the social dialogue process, and to act as a social partner where appropriate.
    In addition, the European Club Association contributes to the healthy development of European club competitions organised by UEFA, by taking part in the relevant decision-making process, by providing input as regards the international match calendar, contributing to the good governance of Eurpean football, in particular by paricipating in the appropriate bodies established within UEFA, and fostering the exchange of information and expertise between UEFA and the clubs.
    Syn. ECA abbr.

    German-english football dictionary > Europäische Klubvereinigung

  • 10 Baugebiete

    (§ 1 BauNVO); Flächen, dargestellt nach der besonderen Art ihrer Nutzung. In BauNVO §§ 2-11 werden Baugebiete hinsichtlich ihrer allgemeinen Zweckbestimmung, den allgemein zulässigen und den ausnahmsweise zulässigen Nutzungen beschrieben.

    Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Baugebiete

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